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Rolf Hoven und Inga Beitlich GbR
Kfz-Hoven
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52379 Langerwehe
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Telefax: +49 (24 23) 40 40 67
Mobil: + 49 (1 75) 8 17 38 38
Email: rolf.hoven@kfz-hoven.de
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E-mail: info@kfz-hoven.de
Datenschutzerklärung
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Daten-Schutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Rolf Hoven
Rolf Hoven u. Inga Beitlich GbR
Hauptstraße 212
52379 Langerwehe
Deutschland
Telefon: +49 2324 406320
Telefax: +49 2324 404067
E-Mail: info@kfz-hoven.de
Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Ansprechpartner für den Datenschutz:
Rolf Hoven
Rolf Hoven u. Inga Beitlich GbR
Hauptstraße 212
52379 Langerwehe
Deutschland
Telefon: +49 2324 406320
Telefax: +49 2324 404067
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Allgemeines zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verar-beitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffe-nen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Per-son ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
Das Betriebssystem des Nutzers
Den Internet-Service-Provider des Nutzers
Die IP-Adresse des Nutzers
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden.
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art.6 Abs.1 lit. f DSGVO. Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Ausliefe-rung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. In diesen Zwecken liegt auch unser berech-tigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
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Beim Aufruf unserer Website werden die Nutzer durch einen Infobanner über die Verwendung von Cookies zu Analysezwecken informiert und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Es er-folgt in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis darauf, wie die Speicherung von Cookies in den Browsereinstellungen unterbunden werden kann Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung perso-nenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSG-VO. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies zu Analysezwecken ist bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
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Kontaktformular und E-Mail-Kontakt
Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:
Name
Telefonnummer
Ihr Text
Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:
IP-Adresse des Nutzers
Datum und Uhrzeit
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
Google
Analytics
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Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Akti-vierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch inner-halb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkom-mens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webs-ite auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermit-telte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
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Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
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die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts
gegen diese Verarbeitung;
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Recht auf Löschung
Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unver-züglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
Ausnahmen
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zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als un-möglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Be-hinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wur-den, zu übermitteln, sofern
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Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu be-treiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
AGBs
Werkstatt
§ 1 Auftragserteilung / Vertragsschluss
1.
Die Rolf Hoven u. Inga Beitlich GbR (Auftragnehmer) nimmt für den Kunden (Auftraggeber) von diesem gewünschte Werkstattarbeiten an Kraftfahrzeugen, Zweirädern und/oder Anhängern (Kraftfahrzeug und/oder Anhänger; nachfolgend als Auftragsgegenstand bezeichnet) einschließlich den Einbau oder Ersatz von Fahrzeugteilen vor.
2.
Der Werkstattauftrag kommt i. d. Regel durch Aufnahme der von dem Auftraggeber beauftragten Werkstattarbeiten in einem Auftragsschein und Übergabe einer Abschrift des Auftragsscheins in Form eines Abholscheins an den Auftraggeber zustande (Werkstattauftrag).
3.
Im Auftragsschein ist neben den zu erbringenden Werkstattarbeiten soweit möglich auch der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben.
4.
Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins in Form eines Abholscheins.
5.
Der Werkstattauftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und dazu Subunternehmer einzuschalten und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
§ 2 Preisangaben im Auftragsschein / Kostenvoranschlag
1.
Auf Wunsch des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein die Preise, die bei der Durchführung des Werkstattauftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen.
2.
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von einer Woche ab Übergabe an den Auftraggeber gebunden.
3.
Die Erstellung des Kostenvoranschlages kann dem Auftraggeber berechnet werden,
wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird auf Grund des Kostenvoranschlages ein Werkstattauftrag binnen der Wochenfrist des § 2 Ziffer 2 erteilt, so werden die Kosten für den Kostenvoranschlag bei der Abrechnung des Werkstattauftrages in Abzug gebracht. Der Kostenvoranschlag darf bei der Abrechnung des Werkstattauftrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers um mehr als 20% überschritten werden.
4.
Preisangaben im Auftragsschein sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Fertigstellung
1.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten
Fertigstellungstermin (verbindlicher Fertigstellungstermin) einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Werkstattauftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, so hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2.
Hält der Auftragnehmer bei Werkstattaufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen verbindlichen Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber entweder ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Werkstattauftrages unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen, außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. Vorstehendes gilt vorbehaltlich der Regelungen in § 11 und 12 (Haftung).
3.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl statt der Überlassung eines Ersatzfahrzeuges oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfall des Auftraggebers ersetzen.
4.
Wenn der Auftragnehmer einen verbindlichen Fertigstellungstermin infolge höherer
Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder erheblicher Betriebsstörungen ohne eigenes
Verschulden, insbesondere durch Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen, nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen, insbesondere auch nicht durch Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder durch Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten und bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.
§ 4 Abnahme / Annahmeverzug
1.
Die Abnahme der Werkstattarbeiten erfolgt durch den Auftraggeber im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird der Auftragsgegenstand an einen anderen Bestimmungsort versandt oder von einem anderen Ort abgeholt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Art der Versendung/Abholung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
2.
Der Auftraggeber kommt insbesondere in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den
Auftragsgegenstand innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und
Überlassung der Rechnung abzuholen und der Auftragnehmer ihn daraufhin zur Abholung
aufgefordert hat. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage.
3.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Bei Versendung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung des Auftragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung oder Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Soweit allerdings eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4.
Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann in diesem Fall nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Nachweis eines höheren Schadens und gesetzliche Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt
der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 5 Berechnung des Auftrages
1.
In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
2.
Wird der Werkstattauftrag auf Grund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so ist in der Rechnung eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag ausreichend. Zusätzliche von dem Auftraggeber beauftragte Werkstattarbeiten sind gesondert aufzuführen.
3.
Die Berechnung eines gesondert zu vereinbarenden Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Fahrzeugteil dem Lieferumfang des ersatzweise eingesetzten Fahrzeugteils entspricht und das ausgebaute Fahrzeugteil keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1.
Zahlungen sind spätestens bei Aushändigung des Auftragsgegenstandes €“ ohne Skonto oder sonstige Nachlässe €“ zu leisten.
2.
Zahlungen sind in bar zu leisten. Die Akzeptanz anderer Zahlungsmittel bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Werkstattauftrag beruht.
3.
Der Werklohn ist während des Verzuges zum jeweils geltenden Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
4.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen; diese muss aber mit dem Auftraggeber jeweils im Einzelfall vereinbart werden.
§ 7 Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Werkstattauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Werkstattauftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
§ 8 Mängel
1.
Mängel der Werkstattarbeit sollen dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung angezeigt und genau bezeichnet werden.
2.
Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a)
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu
machen.
b)
Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Mangels der Werkstattarbeit betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit Zustimmung des Auftragnehmers an dem Ort des betriebsunfähigen Auftragsgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Auftragsgegenstandes mehr als 50 km vom Auftragnehmer entfernt befindet und wenn ein zwingender Notfall vorliegt; der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, unverzüglich den Auftragnehmer hiervon unter Angabe der Anschrift des beauftragten Betriebes zu unterrichten. Ansonsten behebt der Auftragnehmer den Werkmangel auf seine Kosten in einem Partnerbetrieb. Der Auftragnehmer trägt die zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Lohn-, Material-, Fracht- und Abschleppkosten.
c)
Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
3.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
4.
Erfolgt in dem Ausnahmefall des § 8 Ziffer 2 b) die Mängelbeseitigung in einer anderen
Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass dem Auftragnehmer ausgebaute Teile binnen einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung möglichst niedrig gehalten werden.
5.
Wenn der Auftragnehmer schuldhaft die Mängelbeseitigung mangelhaft ausführt, hat der Auftraggeber ungeachtet etwaiger weitergehender Ansprüche auch Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Erstattung der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges im Umfang von § 3 Ziffer 2. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen findet außerdem die Bestimmung von § 3 Ziffer 3 entsprechende Anwendung.
6.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer
Versuch der Mangelbeseitigung unzumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der
Mangelbeseitigung nach den gesetzlichen Vorschriften Herabsetzung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen oder von dem Werkstattauftrag zurücktreten. Die Regelungen der § 11 und 12 der AGB bleiben unberührt.
§ 9 Fremdteileinbau, provisorische Reparaturen
Die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regelungen zu Garantie und Gewährleistung gelten ausdrücklich nicht bei provisorischen/behelfsmäßigen Reparaturen und Instandsetzungen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, sowie im Fall des Fremdteileinbaus (Einbau von nicht durch die Hoven u. Beitlich GbR gestellten und vom Kunden mitgebrachten Teilen und Zubehör, gilt auch für das Einfüllen von fremdem Öl etc.). Der Auftragnehmer übernimmt in diesen Fällen keine Haftung, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die der Kunde durch die nicht nach den üblichen Wertmaßstäben erfolgte Reparatur oder die eventuelle Mangelhaftigkeit der Fremdteile oder deren Einbau erleidet. Eine Haftung nach § 11 und 12 der AGB
bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Garantie bei Scheibentausch / Steinschlagreparatur
1.
Zusätzlich zu den gesetzlichen und in den vorliegenden AGBs geregelten Rechten gewährt die Hoven u. Beitlich GbR im Rahmen des Scheibenaustauschs und der Steinschlagreparatur folgende Garantie:
a)
10 Jahre auf Dichtheit gegen Wassereintritt von Außen bei geklebten Scheiben. Fehlende Dichtheit liegt dann vor, wenn Feuchtigkeit durch den Verklebungsbereich zwischen Scheibe und Karosserie in das Fahrzeuginnere gelangt.
b)
30 Jahre Garantie gegen Rissbildung an der reparierten Schadstelle bei Steinschlagreparatur.
2. Umfang der Garantie:
a)
Beim Scheibenaustausch: Einbau einer Scheibe in Erstausrüsterqualität durch die Hoven u. Beitlich GbR Die Garantieleistung steht dem jeweiligen Fahrzeughalter bei Eintritt des Garantiefalles zu.
b)
Bei der Steinschlagreparatur: Im Schadenfall wird der gezahlte Betrag für die vorangegangene Steinschlagreparatur demjenigen erstattet, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde oder Versicherung), wenn ein Auftrag zum Scheibentausch an die Hoven u. Beitlich GbR durch den Kunden erteilt wird.
3. Die Garantiezeit beginnt am Tag der tatsächlichen Durchführung des Scheibenaustausches bzw. der Scheibenreparatur und endet nach 10 bzw. 30 Jahren. Im Rahmen der Garantie ist eine Nacherfüllung nur bei der Hoven u. Beitlich GbR möglich. Es wird kein Kostenersatz/ Entschädigung für Ersatzfahrzeug, Nutzungsausfall, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Kostenvoranschlag usw. geleistet. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind
(Steinschlag, Unfall, Vandalismus, sonstige Reparaturen an der Scheibe, Korrosion am
Scheibenrahmen, usw.).
§ 11 Haftung
1.
Der Auftragnehmer haftet für einen von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur
a)
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b)
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist
die Haftung des Auftraggebers auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2.
Der Auftragnehmer haftet, soweit ihm lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt
werden kann, nicht für durch Dritte erfolgte Beschädigungen des während der Auftragsdauer abgestellten Fahrzeugs des Auftraggebers sowie für Diebstahl, für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich von dem Auftragnehmer in Verwahrung genommen sind.
3.
Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
4.
Der Auftragnehmer hat etwaige Schäden an dem Auftragsgegenstand und/oder einen Verlust des Auftragsgegenstandes, solange sich dieser in seiner Obhut befindet, unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen.
5.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden, für den der Auftragnehmer aufkommen soll, dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
6.
Für durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursachten Schaden haftet der Auftraggeber nicht, wenn er den Schaden nicht zu vertreten hat.
§ 12 Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers
Jedwede persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstiger
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit an dem Auftragsgegenstand verursachte Schäden ist ausgeschlossen; die Haftung nach § 11 Ziffer 1 a der AGB bleibt davon unberührt.
§ 13 Verjährung
1.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der Werkstattarbeit beträgt ein Jahr ab
Abnahme (Versendung) des Auftragsgegenstandes.
2.
Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen
ihm Mängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
3.
Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes sowie § 634 a Abs. 3 BGB bleiben
unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gem. § 11 und 12 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Soweit von dem Auftragnehmer eingebaute Zubehör- und Ersatzteile nicht wesentliche
Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Zubehör- und Ersatzteile dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörenden Waren erfolgen.
§ 15 Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren)
(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t)
1.
Bei Streitigkeiten aus einem Werkstattauftrag kann der Auftraggeber, oder, mit dessen
Einverständnis, der Auftragnehmer, die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle
des Kraftfahrzeughandwerkes oder -gewerbes (Schiedsstelle) anrufen. Die Anrufung der
Schiedsstelle muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2.
Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens
gehemmt.
4.
Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6.
Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
§ 16 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist Deutschland.
Stand: 24.03.20
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